Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Beschlag genommenen Gegenstaͤnde beschraͤnkt. In Ansehung der Kon- 
travention gegen Zollgesetze bewendet es bei dem unter den resp. Vereins- 
staaten abgeschlossenen Zollkartell. 
Zu Urkund dessen ist vorstehende Erklaͤrung ausgefertigt worden, und 
soll dieselbe nach erfolgter Auswechselung gegen eine übereinstimmende Erklä- 
rung des Fuͤrstlich Schwarzburg--Rudolstaͤdtischen Ministeriums oͤffentlich bekannt 
gemacht werden. 
Berlin, den 21. Februar 1860. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
(L. S.) v. Schleinitz. 
  
WV.r Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstimmende 
Erklärung des Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Minisieriums vom 
9. März d. J. ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. " 
Berlin, den 17. Maͤrz 1860. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schleinitz. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gehelmen Ober-Hofbuchdruckerei 
(RN. Decker).
	        
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