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In Abwesenheit oder sonstigen Behinderungsfaͤllen vertritt den Vor-
steher ein vom Vorstande aus seiner Mitte erwaͤhlter Stellvertreter.
Außerordentliche Grabenschauen finden nach Beduͤrfniß auf Anordnung
des Vorstehers oder der vorgesetzten Behoͤrde statt.
C. 9.
Der Etat ist nach der Frühjahrsgrabenschau von dem Vorsteher dem
Vorstande zur Feststellung vorzulegen.
Der Etat ist vor der Feststellung vierzehn Tage lang in dem Geschaäfts-
lokale der Bürgermeisterei zu Straelen zur Einlcchr der Genossenschaftsmitglie-
der offen zu legen.
. 10.
Der Vorsteher verwaltet sein Amt kostenfrei. Dagegen erhält er eine
Entschädigung für Büreau= und Reisekosten, welche nach Anhörung des Vor-
standes auf das Gutachten des Landrathes von der Regierung zu Düsseldorf
festzustellen und aus der Genossenschaftskasse zu zahlen ist.
K. 11.
Der Vorstand der Genossenschaft besteht außer dem Vorsteher, als Vor-
Die Etats.
Oer Genosf-
sitzenden, aus dem jedesmaligen Bürgermeister von Straelen und sechs Depu- Henichaftsvor-
tirten, deren zwei aus den Besitzern der Stauwiesen und Einer aus den Be-
sitzern der Rieselwiesen des Verbandes zu wählen sind. Für jeden Deputirren
wird ein Stellvertreter gewählt.
Der Bürgermeister von Straelen leitet die Wahlen.
Zu denselben müssen alle Stimmberechtigten acht Tage vor dem Wahl-
termine unter Bekanntmachung mit dem Zwecke der Versammlung eingeladen
werden.
Gewählt ist derjenige, auf welchen sich die absolute Mehrheit der Stim-
men der bei der Abstimmung gegenwärtigen stimmberechtigten Genossenschafts-
mitglieder vereinigt. Insoweit bei der ersten Abstimmung eine absolure Majo-
rität sich nicht ergiebt, sinden für die folgenden Abstimmungen die für Ge-
meinderathswahlen vorgeschriebenen Formen Anwendung.
Wer im Verbande drei Magdeburger Morgen besitzt, hat Eine Stimme.
Wer mehr als drei Morgen besitzt, hat für jede nachfolgenden drei Morgen
Eine Stimme mehr. Mehr als zwanzig Stimmen dürfen in Einer Person
nicht ausgeübt werden.
Grundbesitzer, die weniger als drei Morgen im Verbande haben, können
durch Zusammentreten zu drei Morgen Eine Shimne ausüben.
Wer bei der Wahl ausbleibt, begiebt sich für diese Wahl seines Stimm-
rechtes.
Die Wählerlisten werden vierzehn Tage vor dem Wahltermine auf dem
Bürgermeistereiamte ausgelegt. Reklamationen müssen innerhalb dieses Ter-
mins angebracht werden; spätere werden nicht berucksichtigt. -
Alle drei Jahre scheiden zwei Deputirte und deren Stellvertreter aus und
(Nr. 5200.) wer-
stand.