Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligatio- 
nen eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staates nicht uͤbernommen wird, ist durch 
die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 12. Marz 1860. 
(L. S8.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. Gur. v. Pückler. 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk TLiegnitz. 
Obligation 
des 
Wilkau-Carolather Deichverbandes 
Litir. mr 
über Thaler Preußisch Kurant. 
A-. Grund des durch das Allerhöchsie Privilegium oo 
bestätigten Deichamtsbeschlusses vom 21. November 1859. wegen Aufnahme 
einer Schuld von 220,000 Rthlrn. zur Ausführung der Deich= und Entwässe- 
rungs-Anlagen des Wilkau-Caroltußer Deichverbandes bekennt sich das unter- 
zeichnete Deichamt Namens des genannten Verbandes durch diese, für jeden 
Unhaber, gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer 
Schuld von .... Thalern Preußisch Kurant, welche für den Verband kon- 
trahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen isi. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 220,000 Rrhlrn. geschieht nach 
Vollendung der Bamen, spätestens aber vom 1. Jannar 1803. ab, allmälig 
innerhalb eines Zeitraums von s#eben und dreißig Jahren aus einem zu die- 
sem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaß- 
gabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, wenn 
solche nicht durch Ankauf unter dem Nennwerthe erfolgen kann, durch das 
Loos besiimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1863. ab im Monat 
Januar jeden Jahres. Der Verband behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Di 
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