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durch die von den Besitzern der betheiligten Grundstücke nach dem Kataster des
Verbandes aufzubringenden Deichkassenbeitrdge, welche wie die landesherr-
lichen Steuern aingch n werden, und mit diesen nach F. 18. des Heichzesches
vom 28. Januar 1848. (Gesetz-Sammlung für 1848. S. 54.) gleiche Rechte,
und in Kollisionsfallen sogar den Vorzug haben.
Die regelmäßige Verzinsung und Tilgung der Schuld steht unter der
Kontrole der Königlichen Regierung zu Liegnitz.
4 o zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrife
ertheilt.
Glogau, den 1en . . .. 18.
Für das Deichamt des Wilkau-Carolather Deichverbandes.
Der Deichhauptmann.
(Schema zum Zinskupon einer Obligation.)
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Liegnitz.
Erster (bis zehnter) Zins-Kupon ter Serie
zur
Obligation des Wilkau-Carolather Deichverbandes
Lilttt M ....
über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über.# Thaler
Silbergroschen .. . .. Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am
..t-.......·......... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Deich-
bau-Obligation für das Halbjahr dtop. biss . . ...
mit (in Buchstaben) Thalern . . . . . . Silbergroschen Pennigen
bei der Deichverbandskasse in Glogau.
Glogau, den en 18..
(Stempel.)
Das Deichamt des Wilkau-Carolather Deichverbandes.
Dieser Zinekupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren erbo-
ben wird.
Schema