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(Nr. 5213.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Revidirten Statuten der Stettiner gemein-
nützigen Baugesellschaft. Vom 12. Marz 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem die unter dem 16. März 1853. bestätigte Stettiner gemein-
nützige Baugesellschaft in ihrer Generalversammlung vom 27. Oktober 1858.
mehrere Abänderungen ihres Statuts beschlossen hat, wonach namentlich das
Grundkapital statt auf höchstens 200,000 Rthlr. auf höchstens 500,000 Rehlr.
angenommen und der Zweck der Gesellschaft dahin bestimmt und bezüglich be-
schränkt ist: in verschiedenen Stadttheilen oder vor den Thoren Stettins ge-
sunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen für Arbeiter, Handwerker, nie-
dere Beamte und andere, den weniger bemittelten Klassen angehörige Einwoh-
ner Stettins herzustellen oder zu erwerben und billig zu vermiethen, wollen Wir
den in Gemäßheit dieser und anderer Abänderungen aufgestellten und in der
anliegenden gerichtlichen Verhandlung vom 15. Januar d. J. verlautbarten
revidirten Statuten unter Aufhebung des früheren Gesellschaftsvertrages auf
Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. hierdurch die landesherrliche Be-
siätigung ertheilen.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit den revidirten Statuten für immer
verbunden und mit denselben durch die Gesetz-Sammlung und das Amtöblatt
der Regierung zu Stettin zur öffentlichen Kunde gebracht werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. März 1800.
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. Simons. v. Patow. Er. v. Schwerin.
Jahrgang 1860. (Nr. 5213. 25 Revi-