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(Nr. 5218.) Allerhöchster Erlaß vom 2. April 1860., betreffend die erleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Baumholder über Ruschberg nach der Haltestelle der Rhein-
Nahe Eisenbahn bei Heimbach im Kreise St. Wendel.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Baumholder über Ruschberg nach der Haltestelle der Rhein-
Nahe Eisenbahn bei Heimbach, im Kreise St. Wendel, genehmigt habe, verleihe
Ich hierdurch den Gemeinden Baumholder, Reichenbach, Ruschberg und Heim-
bach das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maaßgabe der für die Staaks-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Huzleich will Ich den Gemeinden Baumholder,
Reichenbach, Ruschberg und Heimbach ggen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Etaussecheldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gellenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewendet werden, hbierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. April 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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