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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem
Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Mai 1860.
(L. S) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Fuͤrstzn Hohenzollern-Sigmaringen. v. Auerswald. v. d. Heÿdt.
imons. v. Schleinitz. v. Patow. Gr. v. Puͤckler.
v. Bethmann-Hollweg. Gr. v. Schwerin. o. Roon.
(Nr. 5225.) Allerhschster Erlaß vom 16. April 1860., betreffend die Verleihung der fis-
kolischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straße von
der Breslau-Glatzer Staacs-Chaufsee in Viersdorf, Kreises Nimptsch, über
Kunsdorf, Sacrau, Töpliwoda, Alkl Heimichau nach Kloster Heinrichau,
Kreises Münsterberg, im Anschlusse an die Strehlen-Münsterberg-Patsch-
kauer Aktien -Chaussee.
N Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau der die
Kreise Nimptsch und Münsterberg im Regierungsbezerk Preslau durchschneiden-
den Straße von der Breslau-Glatzer Staats-Chaussee in Diersdorf, Kreises
Nimpfsch, über Kunsdorf, Sacrau, Topliwoda, Alt-Heinrichau nach Kloster
Heinrichau, Kreises Münsterberg, im Anschluß an die Strehlen-Münsterberg=
Patschkauer Aktien-Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen
Nimptsch und Münsterberg, einem jeden für die in seinen Grenzen belegenen
Wegestrecken, das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grund-
stäcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den gedachten Kreisen
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Besiimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausscegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Seraße zur An-
wenbung kommen.
er gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. April 1860.
Im Namen Sr. Majestat des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Fr. 5220.)