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(Nr. 5243.) Pivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Lublinitzer Kreises im Betrage von 14,000 Thalern. Vom 28. Mai
1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem von den Kreisständen des Lublinitzer Kreises auf dem Kreistage
vom 15. Februar d. J. beschlossen worden, die zur Ausführung des Baues
einer Chaussee von Pawonkau nach Zawadzki zum Anschluß an die Oppeln-=
Tarnowitzer Chaussee erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu be-
schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der
Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 14,000
Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glau-
biger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des
K. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum
Betrage von 14,000 Thalern, in Buchstaben: vierzehn tausend Thalern, welche
in folgenden Apoints:
3,000 Rthlr. à 1000 Rchlr.
355ö00 = à 500
50000 = à 100
1500 „ 50
1,000 25
10,000 Fehlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1801. ab mit wenigstens jahrlich fünf
Prozent des Kabtals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein
jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die
Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be-
fugt ist.
8 Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligatio-
nen eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch
die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koniglichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 28. Mai 1860.
(L. §.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Schwerin.
Jahrgang 1660. (Nr. 5243.) 42 Pro-