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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln.
Obligation
des Lublinitzer Kreises
A. Grund der unten bestctigten Kreistagsbeschlüsse
vom 15. Februar 1800. wegen Aufnahme einer Schuld von 14,000 Thalern,
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lublinitzer
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo . ..
Thalern Preußisch Kurant, nach dem Münzfuße von 1857., welche für den
Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 14,000 Rehlrn. geschieht vom
Jahre 1861. ab allmälig innerhalb eines Zeitraumes von funfzehn Jahren
aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens fünf
Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei-
bungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1861. ab in dem
Monate . jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verffärfen, sowie sämmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten,
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück-
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung er-
folgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem
Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, sowie in einer zu Breslau
erscheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, in der Zeit vom . #rtean . . .. bis
................... undvotn..«"bis,
von heute an gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit
jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei