Benennung der Gegenstände.
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13. KHopfen ... «....................................
M.Instrumente,astronomische,chikurifche,mathematische,mechanische,musikalische,
optische, physikalische, ohne Ruͤcksicht auf die Materialien, aus denen sie ge-
fertigtsind.........·..·..............................·..............·..
15.Kalender,
a) die für's Inland bestimmt sind, werden nach den, der Stempelabgabe
halber gegebenen besonderen Vorschriften behandelt;
b) die durchgeführt werden, tragen die Durchgangsabgabe. Der Wieder=
ausgang muß nachgewiesen werden.
16.Kalk und Gips, gebrannter.
(Ist in die erste Abtheilung aufgenommen worden.)
17.Karden oder Weberdisteln.
(Ist in die erste Abtheilung ausgenommen worden.)
18.] Kleider, fertige neue; desgleichen getragene Kleider und getragene Leibwäsche,
beide letztere, wenn sie zum Verkauf einghen . ..
19.] Kupfer und Messing, Kupfer= und Messingwaaren:
a) Geschmiedetes, gewalztes, gegossenes zu Geschirren; auch Kupferschaalen,
wie sie vom Hammer kommen, ferner Blech, Dachplatten, gewöhnlicher
und plattirter Draht, desgleichen polirte, gewalzte, auch plattirte Tafeln
und Blcheeeeee.
b) Waaren: Kessel, Pfannen und dergleichen; auch alle sonstige Waaren aus
Kupfer und Messing; Gelb= und Glockengießer-, Gürkler= und Nadler-
waaren, außer Verbindung mit edlen Metallen; ingleichen lackirte Kupfer-
und Messingwaren.
Anmerk. Von Roh= (Stück-) Messing, Roh= oder Schwarzkupfer, Gar= oder Rosetten=
kupfer, von altem Bruchkupfer oder Bruchmessing, deögleichen von Kupfer= und
Messingfeile, Glockengut, Kupfer= und andern Scheidemünzen zum Einschmelzen
(die Münzen auf besondere Glaubungschome eingehend), wird die allgemeine Ein-
gangsabgabe erhoben.