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Benennung der Gegenstände.
Schießpuleernrnrnrnrnrnrnr . . ..
Seide und Seidenwaaren:
a) Gefaͤrbte Seide und Floretseide, ferner Garn aus Baumwolle und Seide.
b) Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Blonden, Spitzen,
Perinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker= und Putz-
waaren, Oespinnsie und Tressenwaaren aus Metallfäden und Seide, außer
Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl; ferner
Gold= und Silberstoffe (echt oder unecht); Bänder, Borten und Tülle,
ganz oder theilweise aus Seide; endlich obige Waaren aus Florekseide
(bourre de soie), oder Seide und Floretsede ...
P) alle obigen Waaren, in welchen außer Seide und Floretseide auch andere
Spinnmaterialien: Wolle oder andere Thierhaare, Baumwolle, Leinen,
einzeln oder verbunden enthalten sind, mit Ausschluß der Gold= und Silber-
stoffe, sowie der Bänder, Borten und Tülllllll
Seife:
a) Grüne, schwarze und andere Schmierseife ...
b) Gemeine we
P)Feine, in Tafelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, Töpfen 2244
Spielkarten von jeder Gestalt und Größe, insofern sie in einzelnen Vereins-
staaten zum Gebrauche im Lande eingeführt werden dürfen, und unter Be-
rücksichtigung der besonderen Stempel= und Kontrole-Vorschriften
Anmerk. ie dergleichen zum Durchgange angemeldet, so wird die Durchgangsabgabe
erhoben.
Steine und Steinwaaren:
a) Mühlsteine mit eisernen Reifen . ..
5b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein; ferner geschliffene echte
und unechte Steine, Perlen und Korallen ohne Fassiuiing . . . ..
Anmerk. Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen), Flintensteine; feine
Schleif= und Wetzsteine; auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die allgemeine
Eingangsabgabe.