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Provinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder.
Obligation
des Rosenberger Kreises
zweite Serie, Littr. .. . .. —
uͤber .. . . . . . Thaler Kurant.
Auf Grund des unten .. bestätigten Kreistagsbeschlusses
vom 26. November 1859. wegen Aufnahme einer Schuld von 70,000 Thalern,
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Rosenberger
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld v0voo
Thalern Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 70,000 Rthlrn. geschieht vom
Jahre 18609. ab allmälig bherhalt eines Zeitraumes von sechs und dreißig
Jahren aus einem zu diesem Behufe gebilderen Tilgungsfonds von wenigstens
ein und ein Drittel Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1809. ab in dem
Monate Oktober jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten,
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück-
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung er-
folgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem
Amtsblatte der Könglichen Regierung zu Marienwerder, der Königsberger Zei-
tung, sowie in dem Rosenberger Kreisblatt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozemt jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gebe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Rosenberg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeitl.
Mit