Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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bei der Kreis-Kommunalkasse in Beeskow, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzarlungsnemmne nicht erhoben werden, sowie die inerhoid vier Jah- 
ren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Th. I. Tit. 51. 8#,. 120. seqd. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Beeskow. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjäh- 
rigen Verjährungsfrist bei der Koreisperwaltung. anmeldet und den stattgehabten 
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der chuldverschreihung oder sonst in 
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der 
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen ZJinskupons gegen Quiktung 
ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bis 
um Schlusse des Jahres 18. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 
Finseupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Jinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis- 
Kommunalkasse r Beeskow gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons, wenn nicht der Inhaber der Obligation Widerspruch da- 
gegen eingelegt hat. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Beeskow, den nnnn.. 18. 
Die Chausseebau-Kommission des Kreises Beeskow-Storkow. 
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 
Jahrgang 1860. (Fr. 5971.) 62 Pro-
	        
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