Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NNr. 1. — 
  
(Nr. 5160.) Allerhöchster Erlaß vom 28. November 1859., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Kaiserau an der Leppestraße über Frielingsdorf und Dohr- 
gaul nach Niedergaul an der Lindlar-Wipperfürther Bezirköstraße im Re- 
gierungsbezirk Cöln. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Kaiserau an der Leppestraße über Frielingsdorf und Dohr- 
gaul nach Niedergaul an der Lindlar-Wipperfürther Bezirksstraße im Regie- 
lungsbezirk Cöln genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropria- 
tionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straße zur Anwendung kommen sollen. Indem Ich den Gemeinden Lindlar, 
Klüppelberg und Wipperfürth dieses Recht hiermit verleihe, bewillige Ich den- 
selben resp. dem an ihre Stelle tretenden Bezirksstraßen-Fonds gegen Ueber- 
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staaks- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Besiimmungen über die Vefreiimgen, sowie der sonsiigen die Erhe- 
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Shausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur böffentlichen 
"stenntniß zu bringen. « 
Berlin, den 28. November 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Kbnigs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1860. (Nr. 5160—5161.) 1 (Nr. 5161.) 
Ausgegeben zu Berlin den 17. Januar 1860.
	        
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