Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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welche in Mainz zusammengetreten sind, und, nachdem ihre Vollmachten in 
F Form befunden worden, sich uͤber den folgenden Zusatz-Ariikel vereinigt 
aben: 
Die von den Rheinuferstaaten zur Centralkommission abgeordneten Be- 
vollmächtigten werden in Zukunft in Mannheim zusammentreten. 
Der Wohnsitz des Oberaufsehers der Rheinschiffahrt wird ebenfalls 
nach Mannheim verlegt. 
Dieser Zusatz-Artikel, welcher die nämliche Kraft und Wirkung haben 
soll, als die vorgedachte Uebereinkunft vom 31. März 1831. selbst, sob ratifi- 
zirt und es sollen die Ratifikations-Urkunden binnen vier Wochen in Mainz 
ausgewechselt werden. 
Dessen zu Urkund haben die betreffenden Bevollmächtigten diesen Artikel 
unterzeichnet und untersiegelt. 
So geschehen Mainz, den 3. April 1860. 
(L. S.) Gustav Kühlenthal. 
(L. S.) Carl v. Kleinschrod. 
(L. S.) Theodor Goepp. 
(L. S.) Carl Schmitt. 
(L. S.) Friedrich Schepp. 
(L. S.) Emil Testa. 
(L. S.) Martin Friedrich Rudolph Delbrück. 
Der vorstehende Zusatz-Artikel ist von Seiten sämmtlicher Rheinuferstaa- 
ten ratifizirt und die Ratifikations = Urkunden sind ausgetauscht resp. in das 
Archiv der Rheinschiffahrts-Centralkommission niedergelegt worden. 
  
(Nr. 5274.) Statut für den Verband der Wiesenbesitzer im Wahnthale in der Bürgermei- 
sterei Neunkirchen des Siegkreises. Vom 3. Oktober 1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Onaden Prinz von Preußen, 
Regent, 
verordnen, Behufs Verbesserung der im Wahnthale in der Buͤrgermeisterei 
Neunkirchen des Siegkreises belegenen Wiesen, nach Anhörung der Betheilig- 
ten,
	        
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