(Nr. 5104.) Statut des Nenkersdorfer Deichverbandes. Vom 12. Dezember 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wr- Wilhelm b„ von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
e
gent,
verordnen, Behufs Verbesserung des Deichschutzes fuͤr die Nenkersdorfer Oder-
Niederung, nach Anhbrung der Betheiligten, auf Grund des Gesetzes über das
Deichwesen vom 28. Januar 1848. G. 11. und 15. (Gesetz-Sammlung S. 54.),
was folgt:
F. 1.
Umfang und Um der auf dem linken Ufer der Oder gelegenen Niederung, welche sich
ko von der natürlichen Anhöhe bei der Nenkersdorfer Zuckerfabrik bis zur oberen
des. Grenze der Beuthener sogenannten Lanrsch-Wiesen erstreckt, einen verbesserten
Deichschutz zu verleihen, werden sämmtliche dieser Niederung angehdrigen Grund-
stücke, soweit sie ohne Verwallung bei den bekannten höchslten Wassersländen der
Ueberschwemmung durch die Oder unterliegen würden, zu einem Deichverbande
unter dem Namen:
„Nenkbersdorfer Deichverband“
vereinigt.
Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem
Kreisgerichte zu Freistadt.
g. 2.
Dem Verbande liegt es ob, einen wasserfreien tuͤchtigen Hauptdeich in
der auf dem generellen und im Archiv der Regierung zu Liegnitz zu deponiren-
den Situationsplane vom 31. Mai 1858. roth eingetragenen Nchmg a. b. c.
d. und e. und im Uebrigen in den von den Staatsverwaltungsbehoͤrden fest-
zustellenden Abmessungen anzulegen und zu unterhalten.
Wenn zur Erhaltum des Deiches eine Uferdeckung nöthig wird, so hat
der zur Unterhaltung der betreffenden Deichstrecke verpflichtete Theil der Ge-
nossenschaft dieselbe auszuführen, vorbehaltlich seiner Ansprüche an andere Ver-
pflichtere, deren bisherige Verbindlichkeit hierdurch nicht verändert wird.
Die in der Niederung vorhandene Entwässerungsanlage f. g. b., ein-
schließlich des auf dem Situationsplane verzeichneten Deichsiels bei i., wird von
dem bisher dazu Verpflichteten allein, der Häichverstär## entsprechend, herge-
stellt und ferner unterhalten.
g. 3.
Leistungen I. Die erste Instandsetzung der neuen Deichlinie und deren Wiederherstellung
m Balie eines Deichbruchs erfolgt: 47 auf