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(Nr. 5280.) Allerhoͤchster Erlaß vom 18. Oktober 1860., betreffend die Genehmigung der
unter der Firma „Deutsche Feuerversicherungs-Abtiengesellschaft“ in Ber-
lin zu domizilirenden Aktiengesellschaft und die Bestätigung der Statuten
dieser Gesellschaft.
A.· Ihren Bericht vom 14. Okkober d. J. will Ich zur Errichtung der un-
ter der Firma „Deutsche Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“ in
Berlin zu domizilirenden Aktiengesellschaft zur Versicherung geceen Feuersgefahr
hierdn die landesherrliche Genehmigung ertheilen und zugleich dem anbei zu-
rückerfolgenden, am 13. September d. J. notariell vollzogenen Statute der Ge-
sellschaft mit der Maaßgabe Meine Bestätigung bewilligen:
1) daß die Geschäfte der Gesellschaft nicht eher beginnen dürfen, bis der
Nachweis geführt worden, daß das volle Aktienkapital nach den Bestim-
mungen des F. 7. eingezahlt resp. belegt ist, und daß, wenn dieser Nach-
weis binnen sechs Monaten von heute ab nicht geführt worden, die ge-
genwärtige Konzession erlischt, und
2) daß die gemäß §. 55. aufzustellende jährliche Bilang durch die Gesell-
schaftsblatter (I. 63.) öffentlich bekannt gemacht werden muß.
Dieser Erlaß ist mit dem Statute durch die Gesetz-Sammlung und durch
das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin zu publiziren.
Potsdam, den 18. Oktober 1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. Simons. Gr. v. Schwerin.
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
der Justiz und des Innern.
Sta-