Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5280.) Allerhoͤchster Erlaß vom 18. Oktober 1860., betreffend die Genehmigung der 
unter der Firma „Deutsche Feuerversicherungs-Abtiengesellschaft“ in Ber- 
lin zu domizilirenden Aktiengesellschaft und die Bestätigung der Statuten 
dieser Gesellschaft. 
A.· Ihren Bericht vom 14. Okkober d. J. will Ich zur Errichtung der un- 
ter der Firma „Deutsche Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“ in 
Berlin zu domizilirenden Aktiengesellschaft zur Versicherung geceen Feuersgefahr 
hierdn die landesherrliche Genehmigung ertheilen und zugleich dem anbei zu- 
rückerfolgenden, am 13. September d. J. notariell vollzogenen Statute der Ge- 
sellschaft mit der Maaßgabe Meine Bestätigung bewilligen: 
1) daß die Geschäfte der Gesellschaft nicht eher beginnen dürfen, bis der 
Nachweis geführt worden, daß das volle Aktienkapital nach den Bestim- 
mungen des F. 7. eingezahlt resp. belegt ist, und daß, wenn dieser Nach- 
weis binnen sechs Monaten von heute ab nicht geführt worden, die ge- 
genwärtige Konzession erlischt, und 
2) daß die gemäß §. 55. aufzustellende jährliche Bilang durch die Gesell- 
schaftsblatter (I. 63.) öffentlich bekannt gemacht werden muß. 
Dieser Erlaß ist mit dem Statute durch die Gesetz-Sammlung und durch 
das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin zu publiziren. 
Potsdam, den 18. Oktober 1800. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. Simons. Gr. v. Schwerin. 
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
der Justiz und des Innern. 
Sta-
	        
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