Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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§. 40. 
Die Geschäfte des Verwaltungserathes sind: Wickungörsels 
a) die Anstellung der Direktoren; 
b) die Aufsichtsführung über die statutengemaße Handlungsweise derselben; 
die Suspension von Mitgliedern der Direktion oder deren Ersatzmanner, 
bei Gefahrdung der Interessen der Gesellschaft; 
6) die Prüfung der von der Direktion der Revisionskommission zu überge- 
benden Hauptrechnung und deren Justifikation; 
ec) die Kontrolirung und Reoision der Bücher, Korrespondenzen und ande- 
rer Schriftstücke, deren Einsicht einem Mitgliede des Verwaltungsrathes 
zu keiner Zeit verweigert werden darf; 
1) die Bestinmung der festen Remunerationen, Gehdlter, Tantiemen oder 
sonstigen Bezüge für die Direktion, sowie die Bestimmung der Tantie- 
men für die Beamten und Angeslellten (G. 52.); 
6 d Bestimmung des Gesammtbetrages der jährlich zu vertheilenden Di- 
vidende; 
h) die Verwendung und Anlegung des Grundkapitals nach den Bestimmun- 
gen des F. 43.; . 
i) die Bestimmung über die Erwerbung und Verdußerung von Grund- 
stücken; 
k) die Hestinmung über die Verwendung des Reservefonds nach Vorschrift 
—— 
!) die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft in jeder Hinsicht. 
S. 41. 
Der Verwaltungsrath hat die Befugniß, einzelne seiner Mitglieder, resp. Spezalbevon= 
Stellvertreter der letzteren, zur Besorgung vorübergehender und einzelner Funk- nih 9 
tionen, nach Befinden unter Ausstellung einer Spezialvollmacht, zu delegiren. glieder. 
*“ 
Der Verwaltungsrath bezieht, außer dem Ersatze für die durch seine Memunerathon 
V#unkionen eltwa veranlaßten baaren Auslagen, für seine Mühwaltungen eine en n 
antieme von funfzehn Prozent desjenigen Reinertrages des Geschäfts, welcher « 
verbleibt, nachdem zehn Prozent zum Reservefonds und vier Prozent Zinsen 
des eingezahlten Aktienkapikals abgesetzt worden sind (vergl. K. 57.). Die 
Vertheilung derselben unter die Mitglieder des Verwaltungsrathes und ihrer 
Stellvertreker erfolgt im Verhältniß zu der Zahl der Sitzungen, welchen sie 
(Nr. 5280.) bei-
	        
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