Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Die Effekten und etwaigen Deposita, welche in der Bilanz nach Gattun- 
en spezifizirt werden muͤssen, duͤrfen nie hoͤher als zu dem Tageskurse der 
Verune Börse vom 31. Dezember in Ansatz gebracht werden. Die Rechnungs- 
ablegung geschieht durch die Direktion. Sie wird einer von der Generalver= 
sammlung der Aktionaire zu wählenden Revisionskommission (G. 30.) zur 
Prüfung vorgelegt. 
g. 56. 
Erundbestim- Aus den Jahreseinnahmen sind zu decken: 
3 aa.) die im Jahre vorgekommenen Schäden; 
Bilan. b) die bis zum Jahresschlusse zwar angemeldeten, aber noch nicht regulir- 
ten Schaͤden, in Hoͤhe der angemeldeten Entschaͤdigungsforderung; 
c) die Verwaltungskosten, etwaige Zinsen fuͤr Passiven und sonstige noͤthige 
Ausgaben. 
Ferner ist aus der Jahreseinnahme abzusetzen: 
") die Prämienreserve für die noch laufenden Versicherungen. 
G. 57. 
E.#lonberthel Der aus der Bilanz eines Geschäftsjahres nach Deckung aller Abschrei- 
lng. bungen (§. 55.) und Ausgaben (F. 56.) sich ergebende Ueberschuß sämmtlicher 
Akriva über sämmtliche Passiva bildet den Reingewinn des betreffenden Jahres. 
Von diesem Ueberschusse werden verwendet: 
a) wenigstens zehn Prozent zur Bildung eines Kapitalreservefonds, bis 
derselbe die Höhe von zweimalhundert tausend Thalern erreicht hat. 
Hat er diese erreicht, so kann die Zuschreibung zum Reservefonds auf 
fünf Prozent des Reingewinns eingeschränkt werden, und endlich kann 
diese Zuschreibung zum Reservefonds, wenn und so lange derselbe Eine 
Million Thaler betraägt, ganz aufhören; 
b) eine Dividende bis zu vier Prozent des eingezahlten Kapitals. 
Von dem alsdann noch verbleibenden Ueberschusse werden entnommen: 
) funfzehn Prozent Tantieme für den Verwaltungsrath (F. 42.); 
(!) die den Direktoren oder anderen Beamten vertragsmäßig oder durch die 
Generalversammlung bewilligte Tantieme. 
Der nach obigen Verwendungen verbleibende Betrag wird an die Aktio- 
naire als Superdividende vertheilt. 
K. 58. 
Neservesonds. Der Kapicalreservefonds ist dazu bestimmt, die Verluste und Entschädi- 
gungen zu decken, welche die Prämienreserve für die laufenden Versicherungen 
über-
	        
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