Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NNr. 33. 
  
(Nr. 5282.) Militair-Durchmarsch= und Etappen-Konvention zwischen der Königlich Preußi- 
schen und der Großherzoglich Hessischen Regierung. Vom Oktober 1860. 
Na die zwischen der Königlich Preußischen und der Großherzoglich 
Hessischen Regierung am 17. Januar 1817. zu Frankfurt a. M. abgeschlos- 
sene und seitdem mehrfach, zuletzt unter dem * April 1847. erneuerte Mili- 
lair-Durchmarsch= und Etappen-Konvention abgelaufen ist, das Bedürfniß eines, 
die bezüglichen gegenseitigen Verhältnisse regelnden Uebereinkommens aber noch 
fortdauert, so sind zum Zwecke der Abschließung eines neuen Vertrages hier- 
über Bevollmächtigte ernannt, und zwar: 
Königlich Preußischer Seits: 
der Wirkliche Geheime Legationsrath Hellwig 
und 
der Chef des Generalstabes VI. Armeekorps, Oberst v. Hartmann, 
und 
Großherzoglich Hessischer Seits: 
der Minister-Resident am Königlich Preußischen Hofe, v. Biegeleben, 
welche unter Vorbehalt der landesherrlichen Ratifikation die nachstehenden Ar- 
tikel vereinbart haben: 
Artikel J. 
Jeststellung der Königlich Preußischen Militairstraßen, deren Btappen- 
Sauptorte und Etappenbezirke. 
. 
A. Militairstraße von Erfurt nach Coblenz und umgekehrt. 
Die Militairstraße von Erfurt nach Coblenz berührt im Großherzogthum 
Hessen folgende Etappen-Hauptorte mit den zugehörigen Etappenbezirken: 
Jahrgang 1860. (Nr. 5282.) 69 1) den 
Ausgegeben zu Berlin den 26. November 1860.
	        
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