— 485 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 33.
(Nr. 5282.) Militair-Durchmarsch= und Etappen-Konvention zwischen der Königlich Preußi-
schen und der Großherzoglich Hessischen Regierung. Vom Oktober 1860.
Na die zwischen der Königlich Preußischen und der Großherzoglich
Hessischen Regierung am 17. Januar 1817. zu Frankfurt a. M. abgeschlos-
sene und seitdem mehrfach, zuletzt unter dem * April 1847. erneuerte Mili-
lair-Durchmarsch= und Etappen-Konvention abgelaufen ist, das Bedürfniß eines,
die bezüglichen gegenseitigen Verhältnisse regelnden Uebereinkommens aber noch
fortdauert, so sind zum Zwecke der Abschließung eines neuen Vertrages hier-
über Bevollmächtigte ernannt, und zwar:
Königlich Preußischer Seits:
der Wirkliche Geheime Legationsrath Hellwig
und
der Chef des Generalstabes VI. Armeekorps, Oberst v. Hartmann,
und
Großherzoglich Hessischer Seits:
der Minister-Resident am Königlich Preußischen Hofe, v. Biegeleben,
welche unter Vorbehalt der landesherrlichen Ratifikation die nachstehenden Ar-
tikel vereinbart haben:
Artikel J.
Jeststellung der Königlich Preußischen Militairstraßen, deren Btappen-
Sauptorte und Etappenbezirke.
.
A. Militairstraße von Erfurt nach Coblenz und umgekehrt.
Die Militairstraße von Erfurt nach Coblenz berührt im Großherzogthum
Hessen folgende Etappen-Hauptorte mit den zugehörigen Etappenbezirken:
Jahrgang 1860. (Nr. 5282.) 69 1) den
Ausgegeben zu Berlin den 26. November 1860.