Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Neustadt-Magdeburger 
Stadtwappen. 
Neustadt-Magdeburger Stadt-Obligation 
über 
Einhundert Thaler 
  
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom .......... * 
Gesetz-Sammlung de 1860. S.4 
Wi Magistrat der Stadt Neustadt bei Magdeburg urkunden und bekennen 
hiermit, daß der Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Stadt ein Darlehn 
von 100 Rehlrn., schreibe: 
Einhundert Thalern 
Kurant gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen. Diese Schuld- 
summe bildet einen Theil des zur Befriedigung mehrerer dringenden Kommu- 
nalbedürfnisse in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiuims voo.. .. 
..... aufgenommenen Oarlehns von 25,000 Rrhlrn. Die Rückzahlung dieses 
Darlehns geschieht binnen spätestens vierzig Jahren von der Emission der Obli- 
gationen ab nach Maaßgabe des festgestellten Tilgungsplans dergestalt, daß 
die darin jährlich ausgeworfene Amortisationsrate in den Haushaltsetat auf- 
genommen und aus diesem Tilgungsfonds die Stadt-Obligationen vermittelst 
usloosung oder freien Ankaufs binnen spätestens vier ig Jahren eingeloͤst wer- 
den. Die Stadtgemeinde Neustadt bei Magdeburg bezah, sich das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Den Gläubigern steht 
kein Kündigungsrecht zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldver= 
schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummer, sowie des Termins, an 
welchem die Rückzahlung erfolgen sol, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be- 
banntmachung erfolgt drei Monate vor dem Jahlungskermine in dem Amts- 
blakteder Königlichen Regierung zu Magdeburg und im Staats-Anzeiger. Jedes- 
mal, sobald eines dieser Blakter eingehen sollte, wird nach Bestimmung der 
Königlichen Regierung ein entsprechendes anderes Blatt gewählt werden. Bis 
u dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzugeben ist, wird 
asselbe in balofährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Iun, von heute 
an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich verzinset. Die Auszahlung der Zinsen 
und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der auszuge enden Zinskupons, 
beziehungsweise dieser Schülbverschreibung. bei der Stadtkasse in Neustadt bei 
Magdeburg, in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
Jahrgang 1860. (Nr. 5263.) 71 zurück-
	        
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