Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

mrückzuliefern. Fär die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb vierzig Jahren nach 
dem Nüchablungansrmine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jah- 
ren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Neustadt 
bei Magdeburg. Wenn die zu tilgenden Obligationen start der Ausloosung 
aus freier Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten 
Nummern jedesmal durch die oben bemerkten Blätter öffentlich bekannt gemacht 
werden. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins- 
kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug haben- 
den WVorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819. wegen des Aufgebots 
und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere W. 1. bis 13. 
mit nachstehenden naheren Bestimmungen Anwendung: 
-a) die im §F. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Ma- 
gistrat gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befug- 
nisse zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatmine. 
sterium zukommen; gegen die Verfügungen des Magistrats findet Rekurs 
an die Knhliche egierung zu Magdeburg siatt; 
b) das im §F. 5. jener Verordnung gedachte Anfgebon. erfolgt bei dem Ko- 
niglichen Stadt= und Kreisgericht zu Magdeburg; 
c) die in den . 6. 9. und 12. jener Verordnung vorgeschriebenen Bekannt- 
machungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die 
ausgelooften Obligationen veröffentlicht werden; 
d) an die Stelle der im F. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Zinszah- 
lungstermine sollen vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten ach- 
ten Zahlungstermins soll der fünfte treten. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjahrige Zinskupons aus- 
9egeben: die ferneren Zinskupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben 
werden. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Stadtkasse 
in Neustadt bei Magdeburg gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-= 
Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushän- 
digung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, 
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haffet die 
Stadtgemeinde Neustadt bei Magdeburg mit ihrem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Neustadt bei Magdeburg, den n1 . 18. 
Der Magistrat. 
(Facsimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen 
Magistratsmitgliedes.) 
Serie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.