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(Nr. 5284.) Allerhöchster Erlatz vom 19. Oktober 1860., betresfend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen
von Brudnia über Groß-Murzyno nach der Posen-Thorner Staatsstraße
und von Strzelno über Mlyny nach Wronowy.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Kreis-=
Chausseen a) von Brudnia über Groß-Murzyno nach dem Chaussee-Nummer=
steine 18,33 der Posen-Thorner Staatsstraße, und b) von Strzelno über Mlyny
nach Wronowy im Kreise Inowraclaw, Regierungsbezirks Bromberg, geneh-
migt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Inowraclaw das Expropriations=
recht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Emnahme der Chamsseebau= und Unterhaltungs-Materlalien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straßen. Sugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte-
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. Oktober 1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(R. Decker)