Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5289.) Allerhöchster Erlaß vom 19. November 1860., betreffend die Verleihung des 
Rechts zur Erhebung des Chausscegeldes auf der Straße von Dahle bis 
zur Altena-Westiger Chaussee, an die Gemeinde Dahle. 
A. Ihren Bericht vom 8. November d. J. will Ich der Gemeinde Dahle, 
Kreis Altena, Regierungsbezirks Arnsberg, gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der von ihr gebauten Straße von Dahle bis zur 
Altena-Westiger Chaussee das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Besiimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet 
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwäruge Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 19. November 18060. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe“ und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Kedigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
lin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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