Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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bau betreffenden, ergangenen oder noch ergehenden gesetzlichen Vorschriften un- 
terworfen. 
Transitorische Bestimmungen. 
Artikel 46. 
Für den möglichen Fall, daß es Inhabern von einzelnen der bisher 
emittirten Aktien unthunlich erscheinen mochte, deren acht zusammenzubringen, 
um dagegen Eine neue Aktie Litt. B. zu erhalten (Artikel 6.), so tritt, wenn 
jene Abtien nach den Vorschriften des Artikels 6 e. eingeliefert werden, fol- 
gendes Verfahren ein: 
Durch einen von zwei Direktoren und einem Mitgliede des Administra- 
tionsrathes zu unterzeichnenden Vermerk auf dem Aktiendokumente wird der 
Nominalwerth auf zwölf einen halben Thaler oder eine achtel Aktie Litt. B. 
herabgesetzt. 
Die ratirlich auf diesen Betrag entfallenden Dividenden können nur ge- 
gen Vorzeizung des Aktiendokumenres bei der Direktion erhoben werden, welche 
auf demselben die geleistete Dividendenzahlung vermerkt. 
Artikel 47. 
Innerhalb drei Monaten nach erfolgter landesherrlicher Genehmigung 
des gegenwärtigen revidirten Statuts wird eine außerordentliche Generalver= 
sammlung berufen, welche den Administrationsrath zu wählen hat. Hinsicht- 
lich der Amtedanen wird angenommen, daß die Wahlen in einer ordentlichen 
Generalversammlung des Jahres 1800. (Artikel 29.) stattgefunden hätten. 
Artikel 48. 
Die nach Artikeln 13. bis 15. des früheren Statuts bestehende Direk- 
tion wird beauftragt, für die Anstellung der nach dem heute beschlossenen Sta- 
tut zu bildenden Direktion Sorge zu kragen, hat die nach demselben dem Ad- 
ministrationsrathe in dieser Beziehung beigelegten Befugnisse, vertritt die Ge- 
sellschaft in allen Beziehungen bis zum Schlusse der im Artikel 47. bezeichne- 
ten Generalversammlung und hört alsdann auf, zu fungiren. 
Artikel 49. 
Unter Zurückziehung der früheren Vollmachten wird hierdurch dem Chef- 
präásidenten der Preußischen Bank außer Dienst, David Hansemann, dem Ban- 
kier Adolph Hansemann, Beide in Berlin wohnend, dem Kaufmann Julius 
The Losen zu Eupen, dem Rentner Ernst Jeghers zu Bonn und dem Rentner 
Franz Joseph Landvogt zu Düsseldorf wohnend, und zwar Jedem von ihnen 
(Nr. 5291.) mit
	        
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