Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

638 — 
(Vorderseite.) 
  
  
  
Privilegirte Obligation, 
  
heinische Eisenbahngesellschaft in Cöln. 
Bestätigt von Seiner Majestät dem Könige von Preußen am 21. August 1837. 
  
Privilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzinsbare 
Obligation —... « 
  
Der Inhaber hat an die Rheinische Eisenbahngesellschaft 
Zweihundert Thaler Preußisch Kurant 
zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privilegium von 
“7 autorisirten Darlehen von Drei Millionen Thalern. — 
Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Kupons zahlbar. 
Cöln, am 1. Januar 1861. 
Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn- Der Spezial= 
Gesellschaft. Direktor. 
(Unterschrift dreier Direktoren.) 
Dieser Obligation sind Zinskupons fuͤr .... . . .. 18. bb. nebst Talon beigefögt. 
  
Eingetragen aub Fkol. des Registers. 
  
pent avqsuttaaa 
Juztoucd 
  
  
  
  
  
(Rückseite der Obligation.) 
Hier folgt ein wörrlicher Abdruck des Allerhöchsten Privilegiums.
	        
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