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nach dem darüber aufgestellten Projekte vom Dorfe Groß-Döbern aus durch
die Dorfstraße von Klein-DOöbern bis an die Kunsistraße von Oppeln nach
Carlsruhe verlängert, auch eine Versatzschütze in dem Durchlaß des Boreker
Grabens im Chausseedamm angebracht werden. Die Besitzer der dadurch noch
in Deichschutz kommenden Grundstücke werden dem Döbern-Riebniger Deich-
verbande zugeschlagen, welchem die Unterhaltung der neuen Anlagen nach dem
allgemeinen Deichkataster obliegt, soweit nicht darüber ein anderweites Abkom-
men mit der Gemeinde und den Deichgenossen zu Klein-Döbern unter Geneh-
migung der Regierung zu Oppeln getroffen wird.
Die Aufstellung und Revision des Katasters für die nachträglich zutre-
tenden Grundstücke erfolgt nach den Bestimmungen in G. 6. und 8. des Sta-
tutes vom 7. Mai 1855.
g. 2.
Die Kosten der ersten Herstellung der vorgedachten neuen Anlagen wer-
den für die Oeichstrecke auf Groß-Oöberner Flur von den zur Gemeinde Groß-
Döbern gehörigen Deichgenossen, im Uebrigen von den zum Oppelner Kreise
ehörigen Deichgenossen — ausschließlich des Forstfiskus — nach dem Ver-
hälmi des Katasters, in Schalkowitz nach dem des Neubaukatasters (G. 7.
des Scatutes), getragen.
g. 3.
(Zusatz zu §. 2. Absatz 2. des Statutes.)
Die zum Schutze gegen die Stober und den Judenbach beizubehaltende
Strecke des Riebniger Polderdammes ist vom Deichverbande normal herzustellen
und zu unterhalten.
Die erste Herstellung erfolgt auf besondere Kosten der Deichgenossen des
Brieger Kreises nach dem allgemeinen Kataster.
g. 4.
Gusatz zu §F. 10. Absatz 1. des Statutes.)
Der gewöhnliche jährliche Deichkassenbeitrag für den Normalmorgen im
Kreise Brieg wird auf vier Silbergroschen erhöht, während der gewöhnliche
Beitrag im Kreise Oppeln wie biöher drei Silbergroschen vom Normalmor=
gen bleibt.
g. 5.
(Zusatz zu F. 13. des Statutes.)
Die Jahl der Repräsentanten im Deichamte wird auf neun feslgesetzt, in-
(Nr. 5291.) dem