Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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dem fortan die Gemeinden Groß= und Klein-Oöbern zusammen Eine Stimme, 
erstere während zweier, letztere während Eines Jahres, die Gemeinde Klink 
aber eine halbe Stimme führen soll. Hiernach beträgt die Gesammtzahl der 
Stimmen neun und eine halbe. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. chif 
Gegeben Berlin, den 20. November 1800. 
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. Simons. Gr. v. Pückler. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
VBerlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
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