Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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fluthen nebst Grundschleusen, der Eindeichung oberhalb Oebisfelde, der Brücken 
und sonstigen Bauwerke im Allerthale, sowie die Herstellung des Ableitungs- 
grabens von der Grafborster Schleuse bis an den Kiefholzdamm liegt den Grund- 
esitzern des Allerthales ob. 
Die Grundbesitzer in jeder der betheiligten Feldmarken 
1) Weferlingen, 
2) Siestedt, 
3) Seggerde, 
4) Everingen, 
5) Lockstedt, 
6) Gehrendorf, 
7) Oebisfelde mit Kaltendorf und Breitenrode, 
8) Heßlingen, 
9) Lehligen, 
übernehmen die Ausführung und Unterhaltung der in ihren Feldmarkgrenzen 
herzustellenden Korrektion, einschließlich der erforderlichen Bauwerke. 
Soweit eine Meliorationsanlage auf der Grenze zweier Feldmarken liegt, 
trägt jede derselben die Hälfte dazu bei. 
Innerhalb der einzelnen Feldmarken kontribuiren die Grundbesiger nach 
dem bei der Separation oder sonst für diesen Zweck festgestellten, oder noch zu 
vereinbarenden Beitragsverhältnisse. Insoweit es an einem solchen Beitrags- 
verhältnisse fehlt, wird ein besonderes Beitragskataster entworfen und in dem 
g. 22. vorgesehenen Verfahren festgestellt. 
Bereits bestehende Brücken, welche wegen der Regulirung umgebaut wer- 
den müssen, sind nach erfolgtem Umbau wiederum von demjenigen zu unterhal- 
ten, welchem die Unterhaltung bisher obgelegen hat. 
S. 3. 
Zu den in den Feldmarken Oebisfelde, Kaltendorf und Breitenrode auf- 
uwendenden Meliorationskosten tragen die außerhalb des Allerthales belegenen 
heile der Feldmarken Amt und Erarr Oebisfelde, Kaltendorf, Breitenrode, 
Wassensdorf, Weddendorf und Niendorf ein= für allemal ein Aversionalquan= 
tum von 60000 Rthlr. bei, welches nach deren im Separationsverfahren festge- 
siellten Sollhaben aufgebracht wird. Außerdem wird das zu den Meliorations-= 
Anlagen erforderliche Terrain, soweit es nicht aus servitutfreien Grundsiücken 
zu entnehmen, nach dem Gesammt-Sollhaben der Gemeinheitstheilungen der 
Stadt und des Ländchens Oebisfelde von deren Interessenten gleich den gemein- 
schafrlichen Anlagen aufgebracht. 6 
F. 4. 
Die übrigen Korrektionskosien auf diesen Feldmarken Oebisfelde, Kalten- 
dorf
	        
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