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4) von dem Grabauer Teiche bis zur Grafhorster Schleuse (Nr. 21.), bei
zwei und einhalbfüsiger Böschung, zehn Fuß
Sohlenbreite erhalten und unter Regulirung der Landesgrenze auf den Strecken,
wo der Fluß die Grenze zwischen Preußen und Braunschweig bildet, in der auf
der Karte dargestellten Rlchtung begradigt werden.
Artikel 2.
Um den Abfluß der Fluthen in der Thalstrecke zwischen Büsiedt resp.
Oebisfelde und dem Grabauer Teiche zu reguliren, und die Ortschaften Oebis-
felde und Kaltendorf, sowie die Grundsiücke auf der rechten Seite des sogenann-
ten Landgrabens besser als bisher gegen die Hochfluthen zu schützen, sollen
folgende Einrichtungen gerroffen werden:
a) von der Ecke des Landgrabens, amnder großen Kuhle, ab soll eine wasser-
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freie Verwallung angelegt werden, welche hart an der sogenannten Rothe=
graben-Brücke auf dem linken Ufer vorbeigeht, die Stadt umziehr und
unterhalb derselben bis an das bünftig gerade zu legende nördliche Unter-
wasser der Kaltendorfer Mühle reicht;
um der Kaltendorfer und Jahnsmühle das Betriebswasser zuzuführen,
wird der Mühlengraben von der sogenannten Kulkbrücke (Nr. 10.) ab
nach der sogenannten Amtsbrücke hin mit sechszehn Fuß Sohlenbreite
gerade gelegt und in der Berwallung mit einer Schleuse von achtzehn
Fu#ß# lichter Weite versehen, durch welche bei einem vollbordigen oder höhe-
ren Wassersiande der Aller nicht mehr Wasser gelassen werden soll, als
die Kaltendorfer Mühle durch ihre Betriebsgerinnen ohne Ueberstauung
des Mahlziels abführen kann;
zum Ersatze für die hierdurch dem Hochwasser verschlossenen seitherigen
Fluthöffnungen in Oebisfelde und Kaltendorf wird in dem Steindamme
zwischen der Schäfer= und der Kulkbrücke eine neue Fluthbrücke von zehn
Fuß lichter Oeffnung angelegt;
die Schäferbrücke wird nach dem Plane des Kreisbaumeisters Stelling
zu Helmsiedt vom 20. November 1851. umgebaur und dabei auf zwei-
undvierzig Fuß lichter Weite gebracht;
die Umfluth für die Kaltendorfer und Jahnsmühle, von der Schäferbrücke
abwärts auf der zu regulirenden Landesgrenze bis zum Grabauer Teiche,
erhält sechs Fuß Sohlenbreite bei zwei und einhalb Fuß Böschung und
vier Fuß Normaltiefe;
wenn der Steindamm zwischen Büstedt und Oebisfelde wasserfrei erhöht
werden sollte, so sind die Fluthbrücken-Oeffnungen in demselben noch um
weitere zwanzig Fuß zu vermehren.
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