Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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4) von dem Grabauer Teiche bis zur Grafhorster Schleuse (Nr. 21.), bei 
zwei und einhalbfüsiger Böschung, zehn Fuß 
Sohlenbreite erhalten und unter Regulirung der Landesgrenze auf den Strecken, 
wo der Fluß die Grenze zwischen Preußen und Braunschweig bildet, in der auf 
der Karte dargestellten Rlchtung begradigt werden. 
Artikel 2. 
Um den Abfluß der Fluthen in der Thalstrecke zwischen Büsiedt resp. 
Oebisfelde und dem Grabauer Teiche zu reguliren, und die Ortschaften Oebis- 
felde und Kaltendorf, sowie die Grundsiücke auf der rechten Seite des sogenann- 
ten Landgrabens besser als bisher gegen die Hochfluthen zu schützen, sollen 
folgende Einrichtungen gerroffen werden: 
a) von der Ecke des Landgrabens, amnder großen Kuhle, ab soll eine wasser- 
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freie Verwallung angelegt werden, welche hart an der sogenannten Rothe= 
graben-Brücke auf dem linken Ufer vorbeigeht, die Stadt umziehr und 
unterhalb derselben bis an das bünftig gerade zu legende nördliche Unter- 
wasser der Kaltendorfer Mühle reicht; 
um der Kaltendorfer und Jahnsmühle das Betriebswasser zuzuführen, 
wird der Mühlengraben von der sogenannten Kulkbrücke (Nr. 10.) ab 
nach der sogenannten Amtsbrücke hin mit sechszehn Fuß Sohlenbreite 
gerade gelegt und in der Berwallung mit einer Schleuse von achtzehn 
Fu#ß# lichter Weite versehen, durch welche bei einem vollbordigen oder höhe- 
ren Wassersiande der Aller nicht mehr Wasser gelassen werden soll, als 
die Kaltendorfer Mühle durch ihre Betriebsgerinnen ohne Ueberstauung 
des Mahlziels abführen kann; 
zum Ersatze für die hierdurch dem Hochwasser verschlossenen seitherigen 
Fluthöffnungen in Oebisfelde und Kaltendorf wird in dem Steindamme 
zwischen der Schäfer= und der Kulkbrücke eine neue Fluthbrücke von zehn 
Fuß lichter Oeffnung angelegt; 
die Schäferbrücke wird nach dem Plane des Kreisbaumeisters Stelling 
zu Helmsiedt vom 20. November 1851. umgebaur und dabei auf zwei- 
undvierzig Fuß lichter Weite gebracht; 
die Umfluth für die Kaltendorfer und Jahnsmühle, von der Schäferbrücke 
abwärts auf der zu regulirenden Landesgrenze bis zum Grabauer Teiche, 
erhält sechs Fuß Sohlenbreite bei zwei und einhalb Fuß Böschung und 
vier Fuß Normaltiefe; 
wenn der Steindamm zwischen Büstedt und Oebisfelde wasserfrei erhöht 
werden sollte, so sind die Fluthbrücken-Oeffnungen in demselben noch um 
weitere zwanzig Fuß zu vermehren. 
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