Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

— 49 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatern. 
  
— Nr. 4 — 
  
(Nr. 5170.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1860., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von Stallupönen über Milluhnen, Cassuben und Schakummen bis zur 
Goldaper Kreisgrenze, im Regierungsbezirk Gumbinnen. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Kreis- 
Chaussee von Stallupönen über Milluhnen, Cassuben und Schakummen bis zur 
Goldaper Kreisgrenze genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Stallu= 
pönen das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-= 
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise 
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
Kocht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befrelungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 2. Januar 1800. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1860. (r. 5170—5171.) 8 (Nr. 5171.) 
Ausgegeben zu Berlin den 11. Februar 1860.
	        
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