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Gesetz-Sammlung
für die
Koͤniglichen Preußischen Staaten.
Nr. 9.—
(Nr. 5329.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1861., betreffend die Verleihung des Ex-
propriationsrechts an den Kreis Saarburg für die zum Bau einer massi-
ven Brücke über den Saarfluß von der Stadt Saarburg nach dem ge-
genüber liegenden Bahnhofe der Trier-Saarbrücker Eisenbahn zu Beurig
erforderlichen Gruntstücke, imgleichen die Verleihung des Rechts zur Er-
hebung eines Brückgeldes.
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer massi-
ven Brücke über den Saarfluß von der Stadt Saarburg, im Regierungsbezirk
Trier, nach dem gegenüber liegenden Bahnhofe der Trier-Saarbrücker Eisen-
bahn zu Beurig genehmigt habe, will Ich hierdurch dem Kreise Saarburg das
Expropriationsrecht für die zu diesem Bau erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Erhebung eines Brückgeldes hierdurch verleihen und Sie ermaäch-
tigen, durch eine dem Kreise zu ertheilende Konzession die näheren Bestimmun-
en über die Unterhaltung der Brücke und über den auf dieselbe zuzulassenden
erkehr zu treffen, auch den Brückgeld-Tarif selbst festzusetzen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 21. Januar 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgong 1861. (Nr. 5329—5330) 10 (Nr. 5330.)
Ausgegeben zu Berlin den 14. März 1861.