Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5549.) Privilegium wegen Emission von 1,000,000 Rthlr. vier und ein halbprozenti- 
ger Prioritckts-Obligationen IV. Serie der Bergisch-Markischen Eisen- 
bahngesellschaft. Vom 28. Mai 1862. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen x. 
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft zum Zmecke des 
weiteren Aushaues der Bahn, insbesondere zur Herstellung des zweiten Geleises 
guf der Serecke von Elberfeld bis Erkrath, zur Vervollständigung der Stations= 
anlagen und Betriebsmittel, sowie zur Ausführung des Baues der durch pie 
onzessions= und Bestaätigungsurkunde vom 5. August 1861. (Gesetz-Sammlung 
für 1861. S. 760. ff.) genehmigten Zweigbahn vom Bahnhof Letmathe der 
Ruhr-Sieg Eisenbahn nach Iserlohn, die Vermehrung ihres Anlagekapitals um 
die Summe von 1,000,000 Rthlr. durch Ausgabe vier und ein halbprozen- 
tiger Prioritaks-HObligationen IV. Serie beschlossen hat, wollen Wir in Be- 
rücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens, in Gemäßheit des §F. 2. 
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung für 1833. S. 75. ff.) 
und mit Bezug auf den in Unserem Privilegium vom 30. Januar 1860. (Ge- 
set-Sammlung für 1860. S. 66. ff.) in F. 5. gerroffenen Vorbehalt durch gegen- 
wärtiges Privilegium die Emission der erwähnten Obligationen unter den 
nachfolgenden Bedingungen genehmigen. 
K. 1. 
Die Emission der Obligationen erfolgt unter den in Unserem Privilegium 
vom 30. Januar 1860. Behufs Emittirung von 1,000,000 Rthlr: fünfprozenti- 
ger Bergisch-Märkischer Prioritäts-Obligationen IV. Serie enthaltenen Bestim- 
mungen, welche, soweit nicht in Nachstehenden eine Aenderung festgestellt wird, 
auf die nach diesem Privilegium zu emittirenden 1,000,000 Rthlr. vier und 
ein halbprozentiger Bergisch = Märkischer Prioritäts-Obligationen vollständige 
Anwendung finden. 
K. 2. 
Die zu emittirenden Obligationen werden, im Anschluß an die nach dem 
mehrgedachten Privilegium vom 30. Januar 1860. ausgefertigten, in Apoints 
zu 500, 200 und 100 Rthlr. unter forklaufenden Nummern, und zwar: 
250,000 Rehlr. in Apoints zu 500 Rrthlr. unter Nr. 6501— 7,000., 
300,000 „ „ „ „ 200 „ „ „ 7001— 8,500., und 
450,000 „ „ „ „ 100 „ „ „ 8301—13,000. 
stempelfrei, nach dem früher festgesiellten Schema ausgefertigt und mit Jins- 
Kupons, sowie mit Empfangsbescheinigung für die folgende Serie derselben 
(Talons), nach dem ebenfalls früher fesigestellten Schema versehen. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium, sowie das 
frühere vom 30. Januar 1860. abgedruckt. 
(Xr. 5542) Die
	        
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