Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 309 — 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Tilsiter Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Tilsicer Kreises " 
Littk...... M..... übek..... Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
die .. .te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Tilsit, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten 
Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist. 
Tilsit, den tnn . . .... 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chaufseebau im 
Tilsiter Kreise. 
(Stempel.) 
Anmerkung. 
1) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Fersimitestemeen gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhäándigen 
amensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letz- 
ten Zinskupons mit davon abweichenden kettern in nachstehender Art abzudrucken: 
  
cter Zins - upon. 10ter Zins -Aupon. 
  
Talon. 
  
  
  
  
(Nr. 5592—6393.) (Nr. 5593.)
	        
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