Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 328 — 
Provinz Brandenburg, Ncgierungebezirk Krankfurt. 
Zins Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Züllichau-Schwiebuser Kreises 
(II. Serie) 
Littr. V 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler 
Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in 
der Zeit vom 1. bis 15. April resp. vom 1. bis 15. Oktober und späterhin 
die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligarion für das Halbjahr vro...4 
biss. mit (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen bei 
der Kreis-Kommunalkasse zu Züllichau. 
Zuͤllichau, den .. ten 18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Züllichau-Schwiebuser Kreise. 
Dieser Jinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlutz des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
(Nr. 5601.) Pro-
	        
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