Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

(Nr. 5603.) Allerhöchster Erlatg vom 15. September 186., betreffend die Ertheilung des Rechts 
zur Expropriation der Behufs Herstellung einer neuen Einführung der 
Osnabrück = Löhner Eisenbahn in die Bahnhofsbefestigung zu Minden 
planmäßig erforderlichen Grundstücke. 
en Rücksicht auf die Artikel 11. und 20. des wegen Ausführung der Eisen= 
bahnen von Emden nach Münster und von der Cöln-Mindener Eisenbahn über 
Osnabrück und Rheine bis zur Königlich Niederländischen Grenze unterm 27. 
Januar 1852. mit der Königlich Hannoverschen Regierung abgeschlossenen Staats= 
vertrages (Gesetz-Sammlung für 1853. Seite 631 ff.) will Ich, nachdem letztere 
die Herstellung einer neuen Einführung der Osnabrück-Löhner Eisenbahn in die 
Bahnhofsbefestigung zu Minden rezeßmäßig übernommen hat, das Recht zur 
Expropriation der Behufs jener Herstellung planmaßig erforderlichen Grund- 
stücke nach Maaßgabe des Gesetzes vom 3. Noember 1838. hierdurch ertheilen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 15. September 1862. 
Wilhelm. 
v. Holzbrinck. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
(Nr. 5604.)
	        
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