Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5489.) Allerhoͤchster Erlaß vom 16. Dezember 1861., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Prierosbrück über Gräbendorf in der Richtung auf Groß-Besten bis 
zur Königs-Wusterhausen-Buchholzer Chaussee, im Kreise Teltow. 
N.# durch Meinen Erlaß vom heutigen e den von dem Kreise 
Teltow des Regierungsbezirks Potsdam beabsichtigter Bau einer Chaussee von 
Prierosbrück über Gräbendorf in der Richtung auf Groß-Besten bis zur Kö- 
nigs-Wusterhausen-Buchholzer Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
dem Kreise Teltow das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- 
den Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise 
Teltow gegen Uebernahme der künftigen chausseemäáßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 
des Hür die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- 
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie 
diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, 
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 16. Dezember 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5490.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligatio- 
nen des Teltower Kreises im Betrage von 11,050 Thalern. Vom 16. De- 
zember 1861. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rt. 
Nachdem von den Ständen des Teltower Kreises, im Regierungsbezirk 
Potsdam, auf den Kreistagen vom 15. Dezember 1858. und 22. April 1861. 
beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise zu unternehmenden 
Chausseebauten, außer der durch das Prlvilegium vom 16. Januar 1860. (Ge- 
setz= Sammlung Nr. 5184. für 1860. S. 82. ff.) genehmigten Anleihe von 
20,000 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu be- 
schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreissiände: zu diesem Zwecke 
auf
	        
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