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(Nr. 5876.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklaͤrung vom 5. Maͤrz 1864., betreffend
die Erweiterung des zwischen Preutzen, Hannover und Braunschweig am
9. Juli 1859. über die Regulirung der Aller und Ohre (Ges. Samml.
für 1860. S. 33.) abgeschlossenen Vertrages. Vom 17. Mai 1864.
D. Königlich Preußische, die Königlich Hannversche und die Herzoglich
Braunschweigische Regierung sind übereingekommen, den zwischen Ihnen be-
stehenden, am 9. Juli 1859. geschlossenen Vertrag über die Regulirung der
Aller und Ohre durch nachfolgende Bestimmungen zu erweitern:
Artikel 1.
Der Fachbaum der Grafhorster Schleuse, deren Neubau nachträglich
beschlossen ist, wird um Einen Fuß tiefer gelegt, und unterhalb des neuen Fach-
baums, in unmittelbarem Anschlusse an die Schleuse, ein Abfall von Einem
Fuße im Allerbette bergestellt.
Artikel 2.
Der Grundbaum der nach Art. 7. von dem Aller-Ableitungsgraben zu
erbauenden Schleuse wird in gleicher Höhenlage mit dem neuen Fachbaume
der Grafhorster Schleuse gebracht, und unterhalb derselben, in unmittelbarem
Anschlusse an die Schleuse, ebenfalls ein Abfall von Einem Fuße im Aller-
Ableitungsgraben vorgerichtet.
Artikel 3.
Durch diese Senkung des Wasserspiegels im Aller-Ableitungsgraben um
zwei Fuß ermäßigt sich das Gefälle in dem letzkeren von eilf ein viertel
(Art. 7.) auf sieben einen halben Joll pro Hundert laufende Ruthen.
Artikel 4.
Durch diese Gefällermätßigung wird zur Abführung der unverändert bei-
behaltenen Wassermasse von 115 Kubikfuß pro Sekunde nach der Ohre die
Erweiterung des Profils des Aller = Ableitungsgrabens C(Art. 7.) von
vier auf sechs Fuß Sohle, bei vier Fuß Tiefe und 1# füßiger Böschung, sowie
die Erweiterung der lichten Weite der im Aller-Ableitungsgraben vor der Graf-
horster Schleuse zu erbauenden Abschlußschleuse, und des im Kiefholzdamme
herzustellenden Gerinnes von zehn auf zwölf Fuß nothwendig.
Artikel 5.
Zu der im Uebrigen beibehaltenen Bestimmung des Art. 36. trict die
Modifikation ein, daß zu dem Neubau der Graphorster Schleuse die Preußi-
schen Interessenten von Obisfelde-Kaltendorf-Breitenrode einen nach Vollendung
dieses Baues zahlbaren Beitrag von zweihundert und funfzig Thalern leisten.
(Nr. 3876.) Ar-