Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5876.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklaͤrung vom 5. Maͤrz 1864., betreffend 
die Erweiterung des zwischen Preutzen, Hannover und Braunschweig am 
9. Juli 1859. über die Regulirung der Aller und Ohre (Ges. Samml. 
für 1860. S. 33.) abgeschlossenen Vertrages. Vom 17. Mai 1864. 
D. Königlich Preußische, die Königlich Hannversche und die Herzoglich 
Braunschweigische Regierung sind übereingekommen, den zwischen Ihnen be- 
stehenden, am 9. Juli 1859. geschlossenen Vertrag über die Regulirung der 
Aller und Ohre durch nachfolgende Bestimmungen zu erweitern: 
Artikel 1. 
Der Fachbaum der Grafhorster Schleuse, deren Neubau nachträglich 
beschlossen ist, wird um Einen Fuß tiefer gelegt, und unterhalb des neuen Fach- 
baums, in unmittelbarem Anschlusse an die Schleuse, ein Abfall von Einem 
Fuße im Allerbette bergestellt. 
Artikel 2. 
Der Grundbaum der nach Art. 7. von dem Aller-Ableitungsgraben zu 
erbauenden Schleuse wird in gleicher Höhenlage mit dem neuen Fachbaume 
der Grafhorster Schleuse gebracht, und unterhalb derselben, in unmittelbarem 
Anschlusse an die Schleuse, ebenfalls ein Abfall von Einem Fuße im Aller- 
Ableitungsgraben vorgerichtet. 
Artikel 3. 
Durch diese Senkung des Wasserspiegels im Aller-Ableitungsgraben um 
zwei Fuß ermäßigt sich das Gefälle in dem letzkeren von eilf ein viertel 
(Art. 7.) auf sieben einen halben Joll pro Hundert laufende Ruthen. 
Artikel 4. 
Durch diese Gefällermätßigung wird zur Abführung der unverändert bei- 
behaltenen Wassermasse von 115 Kubikfuß pro Sekunde nach der Ohre die 
Erweiterung des Profils des Aller = Ableitungsgrabens C(Art. 7.) von 
vier auf sechs Fuß Sohle, bei vier Fuß Tiefe und 1# füßiger Böschung, sowie 
die Erweiterung der lichten Weite der im Aller-Ableitungsgraben vor der Graf- 
horster Schleuse zu erbauenden Abschlußschleuse, und des im Kiefholzdamme 
herzustellenden Gerinnes von zehn auf zwölf Fuß nothwendig. 
Artikel 5. 
Zu der im Uebrigen beibehaltenen Bestimmung des Art. 36. trict die 
Modifikation ein, daß zu dem Neubau der Graphorster Schleuse die Preußi- 
schen Interessenten von Obisfelde-Kaltendorf-Breitenrode einen nach Vollendung 
dieses Baues zahlbaren Beitrag von zweihundert und funfzig Thalern leisten. 
(Nr. 3876.) Ar-
	        
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