Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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4) die Berliner Börsen-Zeitung, 
5) die Bank- und Handels-Zeitung 
erlassen sind. Geht eines dieser Blätter ein, so wählt die Hauptdirektion so- 
fort an dessen Stelle ein anderes öffentliches Blatt. Auch außer dem Falle 
des Eingehens ist die Hauptdirektion einen Wechsel der Gesellschaftsblätter ein- 
treten zu lassen befugt. Jede Veränderung in den Gesellschaftsblättern ist in 
den bisherigen Gesellschaftsblättern, soweit dieselben nicht eingegangen sind, be- 
kannt zu machen. 
Zweiter Titel. 
Grundkapital und Aktionaire. 
g. 5. 
Das Grundkapital der Gesellschaft wird vorläufig auf Eine Million 
Thaler festgesetzt. Dasselbe kann auf Beschluß des Kuratoriums mit mini- 
sterieller Genehmigung bis auf fünf Millionen Thaler, und auf Beschluß 
der Generalversammlung mit gleicher Genehmigung bis auf zehn Millionen 
Thaler erhöht werden. — Eine weitere Erhöhung des Grundkapitals kann nur 
9 fseschluß der Generalversammlung mit landesherrlicher Genehmigung 
attfinden. 
S. 6. 
Der Betrag einer jeden Aktie wird auf zweihundert Thaler festgesetzt. 
Die Aktien lauten auf den Namen und werden nach dem beiliegenden 
„ Schema A. mit dem Faksimile des Präsidenten des Kuratoriums und unter der 
* Unterschrift zweier Mitglieder der Hauptdirektion ausgefertigt und mit Divi- 
dendenscheinen auf fünf Jahre nach Schema B. und mit einem Talon nach 
schen C. versehen. 
“ Die Aktien können nur mit Genehmigung der Hauptdirektion übertragen 
werden. Die Uebertragung geschieht durch Ins#gamen Das Aktienbuch wird 
durch die Hauptdirektion geführt. 
S. 7. 
Ven dem Grundkapitale sind 10 Prozent sofort nach der landesherrlichen 
Genehmigung des Statuts und fernere mindestens 30 Prozent innerhalb des 
ersten Jahres nach diesem Zeitpunkt einzuzahlen. Die weiteren Einzahlungen 
betragen jedesmal 20 Prozent; die Zahlungstermine werden durch das Kurato- 
rium festgestellt. 
Die Aufforderungen müssen wenigstens sechs Wochen vor dem Jahlungs- 
termine durch die Hauptdirektion erfolgen. 
Ueber die geleisteten Ratenzahlungen werden den Aktienzeichnern Interims-= 
(Nr. 5582) 40 scheine
	        
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