Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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durch das provisorische Kuratorium der Preußischen Hypotheken--Aktienbank 
wahrgenommen, zu welchem gehören: 
1) der Königliche zweite Oberjägermeister, Oberst Eberhard Graf zu 
Stolberg-Wernigerode zu Berlin; 
2) der Freie Standesherr, Reichsgraf Friedrich Heinrich zu Solms- 
Baruth zu Berlin; 
3) der Wirk liche Geheime Rath, Oberpraͤsident a. D. von Meding zu 
Berlin; 
4) der Ritterschaftsrath Carl Adolph Alexander Freiherr von Herte- 
feld zu Berlin; 
5) der Rittergutsbesitzer Friedrich Carl Boguslaw von Krause- 
Schwarzow zu Berlin; 
6) der Rittergutsbesitzer Hermann Wagener zu Berlin; 
7) der Rittergutsbesitzer Carl Graf von Lehndorff-Steinort auf 
Steino##t in Ostpreußen; 
8) der Rittergutsbesitzer Julius von Treskow auf Grocholin bei Exin, 
Provinz Posen; 
9) der Kbnigliche Geheime Juflizrath und Landrath a. D. Friedrich 
Wilhelm Albert von Plötz auf Groß-Weckow bei Wollin in 
Pommern; 
10) der Rittergursbesitzer, Geheime Kommerzienrath Ruffer zu Breslau; 
11) der Gräflich Stolbergsche Kammerdirektor Hermann Gottsched zu 
Wernigerode; 
12) der Direktor der Preußischen Hypothekenkredit= und Bankanstalt 
Hermann,. Henckel zu Berlin. 
Dasselbe hat die Rechte, welche im obigen Statute dem Kuratorium 
zugetheilt sind und bis zur Einsetzung der Hauptdirektion auch die Befugnisse 
der letzteren. 
" wählt entweder, nachdem es sich zu der statutenmäßigen Zahl von 
vierzehn Mitgliedern ergänzt haben wird, oder auch vorher, den Präsidenten 
des Kuratoriums. 
Die Ergänzung des provisorischen Kuratoriums auf vierzehn Mitglieder 
und den Präsidenten muß jedenfalls vor der ersten ordentlichen General- 
versammlung geschehen. 
Die Echänzungswahlen werden zu nokariellem oder gerichtlichem Proto- 
koll vollzogen. Oas provisorische Kuratorium ist zur Einsetzung der Haupt- 
direktion befugt. · 
Es hat die landesherrliche Genehmigung des Statuts nachzusuchen und 
fernere Aktienzeichnungen anzunehmen. Ihm wird mit der Befugniß der * 
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