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durch das provisorische Kuratorium der Preußischen Hypotheken--Aktienbank
wahrgenommen, zu welchem gehören:
1) der Königliche zweite Oberjägermeister, Oberst Eberhard Graf zu
Stolberg-Wernigerode zu Berlin;
2) der Freie Standesherr, Reichsgraf Friedrich Heinrich zu Solms-
Baruth zu Berlin;
3) der Wirk liche Geheime Rath, Oberpraͤsident a. D. von Meding zu
Berlin;
4) der Ritterschaftsrath Carl Adolph Alexander Freiherr von Herte-
feld zu Berlin;
5) der Rittergutsbesitzer Friedrich Carl Boguslaw von Krause-
Schwarzow zu Berlin;
6) der Rittergutsbesitzer Hermann Wagener zu Berlin;
7) der Rittergutsbesitzer Carl Graf von Lehndorff-Steinort auf
Steino##t in Ostpreußen;
8) der Rittergutsbesitzer Julius von Treskow auf Grocholin bei Exin,
Provinz Posen;
9) der Kbnigliche Geheime Juflizrath und Landrath a. D. Friedrich
Wilhelm Albert von Plötz auf Groß-Weckow bei Wollin in
Pommern;
10) der Rittergursbesitzer, Geheime Kommerzienrath Ruffer zu Breslau;
11) der Gräflich Stolbergsche Kammerdirektor Hermann Gottsched zu
Wernigerode;
12) der Direktor der Preußischen Hypothekenkredit= und Bankanstalt
Hermann,. Henckel zu Berlin.
Dasselbe hat die Rechte, welche im obigen Statute dem Kuratorium
zugetheilt sind und bis zur Einsetzung der Hauptdirektion auch die Befugnisse
der letzteren.
" wählt entweder, nachdem es sich zu der statutenmäßigen Zahl von
vierzehn Mitgliedern ergänzt haben wird, oder auch vorher, den Präsidenten
des Kuratoriums.
Die Ergänzung des provisorischen Kuratoriums auf vierzehn Mitglieder
und den Präsidenten muß jedenfalls vor der ersten ordentlichen General-
versammlung geschehen.
Die Echänzungswahlen werden zu nokariellem oder gerichtlichem Proto-
koll vollzogen. Oas provisorische Kuratorium ist zur Einsetzung der Haupt-
direktion befugt. ·
Es hat die landesherrliche Genehmigung des Statuts nachzusuchen und
fernere Aktienzeichnungen anzunehmen. Ihm wird mit der Befugniß der *
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