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(Nr. 5885.) Allerhoͤchster Erlaß vom 18. Mai 1864., betreffend die Genehmigung eines
Regulativs über die Bildung Westpreußischer Pfandbriefe ohne die Be-
zeichnung der Spezialhypothek.
Ar Ihren Bericht vom 9. Mai d. J. will Ich dem beiliegenden, aus den
-b Beschluͤssen des Generallandtages der Westpreußischen Landschaft hervorgegange-
nen und von Ihnen modißzirten „Regulativ über die Bildung West-
preußischer Pfandbriefe ohne die Bezeichnung der Spezialhypo-
thek“ hierdurch Meine landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Dieser Erlaß ist nebst dem Regulativ durch die Gesetz-Sammlung zu
veröffentlichen.
Berlin, den 18. Mai 1864.
Wilhelm.
Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.
An den Justizminister und an den Minister des Innern.
Regulativ
über
die Bildung Westpreußischer Pfandbriefe ohne die Bezeichnung
der Spezial-Hypothek.
F. 1.
Der Name des verpfändeten Gutes, des Kreises und Departements wird
in den Pfandbriefen der Westpreußischen Landschaft nicht mehr genannt. Oie-
selben werden vielmehr nach beiliegendem Formular unter fortlaufenden Litter#n
und Nummern im Bezirke der ganzen Westpreußischen Landschaft ausgefertigt.
Es erhalten
ittr. A. die Points zu 1000 Rethlr.
77 B. 77 77 77 500 77
77 C. 77 7* 77 200 77
7* D. 7 77 77 100 7*7
7° E. 7 77 7 50 7
7*“ F. 77 7* 77 40 77
77 G. 7 77 77 25 77
II. 7 *% 7 20 77
Points