Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Provinz Schlesien Negierungsbezirk Breslau. 
Serr. M .... Zins-Kupon uͤber.. Thlr. .. Sgr. .. Pf. 
zur 
Obligation des Breslau-Odervorstädtischen Deichverbandes 
—sn-e-d über.. Rthlr. zu 44 Prozent. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe 
am. 1en 18.. und später die Zinsen der vorbemerkten Obli- 
gation für das Halbjahr von..... 18.. bis zum . . ten 
. .. 18. mit (in Buchstaben) .. . .. Thalern .. . .. Silbergroschen 
..... Pfennigen bei dem Schlesischen Bankvereine zu Breslau. Wenn eine 
andere Kasse mit der Zahlung beauftragt werden sollte, so wird das spaͤter be- 
kannt gemacht. 
Breslau, denren 18. 
Das Deichamt des Breslau-Odervorstädtischen Deichverbandes. 
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn (Trockener Eingetragen im Register AMZ. . ... 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, Stempel.) (Faksimile der Unterschrift des 
vom Tage der Faͤlligkeit ab, erhoben wird. pel. Deichrentmeisters.) 
Provinz Schlesten, Regierungsbezirk Breslau. 
Talon. 
Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe zu der Obli- 
gation des Breslau-Odervorstädrischen Deichverbandes 
6 —isirke* uͤber ..... Thaler 
die . . te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei dem Schle- 
sischen Bankvereine zu Breslau. Wenn eine andere Kasse mit der Aushaͤndigung 
beauftragt werden sollte, so wird das spaͤter bekannt gemacht. 
Breslau, den ....... .. . .. 18. 
Das Deichamt des Breslau-Odervorstädtischen Deichverbandes. 
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
(Trockener Stempel.) 
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Empfangs= 
berechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als ver- 
loren gegangen anzeigt, und rechtzeitig gegen die Aushaändigung der Kupons 
an den Präsentanten des Talons bei dem Deichhauptmann protefürt.) 
  
(Nr. 6891—5892) (Nr. 5392.)
	        
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