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(Nr. 5925.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der von dem Landkreise
Königsberg im gleichnamigen Regierungsbezirke auszuführenden
Chausseen: 1) von Schmeckenkrug, an der Königsberg-Labiauer Staats-Chaussee,
über Knsppelsdorf nach Schaaken, 2) von dem Wangen-Görkenschen
Kreuzwege an der Straße zu 1. über Görken nach Neuendorf.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chausseen
im Landkreise Königsberg, im gleichnamigen Regierungsbezirke, 1) oon Schmeckenkrug,
an der Königsberg-Labiauer Staats-Chaussee, über Knöppelsdorf nach
Schaaken, 2) von dem Wangen-Görkenschen Kreuzwege an der Straße zu 1.
über Görken nach Neuendorf genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Landkreise
Königsberg das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausscegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen
auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarise vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Carlsbad, den 20. Juli 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister fuͤr Handel,
Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten.
(Nr. 5935—5027) (Nr. 5926.)