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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 33 —
(Nr. 5928.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 4. Juli 1864., betreffend die
mit der freien Hansestadt Bremen abgeschlossene Etappen-Konvention.
Vom 19. August 1864.
um Behuf der Gestattung und Regelung des Durchmarsches Königlich
reußischer Truppen aus der Provinz Sachsen resp. Westphalen nach den
Preußischen Gebietstheilen an der Jade und in umgekehrter Richtung durch
das Staatsgebiet der freien Hansestadt Bremen ist zwischen der Königlich Preu-
Hischen Regierung und dem Senate der freien Hansestadt Bremen nachstehende
Durchmarsch= und Etappen-Konvention geschlossen worden.
K. 1.
Preußische Etappenlinie durch das Gebiet der freien Hansestadt
Bremen.
A. Festsetzung derselben.
Der Senat der freien Hansestadt Bremen bewilligt der Königlich Preußzi-
schen Regierung zur rms für die aus der Provinz Sachsen resp. West-
phalen nach den Preußischen Gebierstheilen an der Jade und umgekehrt gehen-
den Truppentheile, Rekruten-, Reservisten-, Munitions= kc. Transporte für den
Umfang des Bremischen Staatsgebiets folgende Milirairstraßen:
1) für die Fahrt auf der Eisenbahn in der Richtung von Wunstorf nach
Bremen und von Bremen nach und durch Bremerhaven und um-
gekehrt;
2) für den Fußmarsch oder die Fahrt auf der etwaigen Eisenbahn in der
Richtung nach Delmenhorst in Oldenburg und umgekehrt;
3) für die Fahrt auf der Weser stromauf= und abwärts.
Jahrgang 1864. (Nr. 5928.) 72 Als
Ausgegeben zu Berlin den 26. August 1864.