Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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21. Wegen der Landgrafschaft Thüringen. 
Im blauem Felde ein von Roth und Silber achtmal quergestreifter, gold- 
bewehrter und gekrönter Löwe. 
22. Wegen des Markgrafthums Ober-Lausitz. 
Im blauen Felde eine goldene Mauer mit drei Zinnen. 
23. Wegen des Markgrafthums Nieder-Lausitz. 
Im silbernen Felde ein schreitender rother Stier. 
24. Wegen des Fürstenthums Oranien und wegen der Fürsten- 
thümer Neuenburg und Valendis. 
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Quergetheilt: 
a) im oberen goldenen Theile ein links gekehrtes blaues Jagdhorn mit 
goldenen Beschlägen und rothem Bande (Oranien); 
b) im unteren, ebenfalls goldenen Theile, ein rother, mit drei silbernen 
Sparren besetzter Pfahl (Neuenburg). 
25. Wegen des Fürstenthums Rügen. 
Quergetheilt: 
im oberen goldenen Theile ein aus dem unteren blauen, und zwar aus 
den darin befindlichen fünf rothen, doppelseitig aufsteigenden Stufen 
hervorgehender schwarzer, rothbewehrter, rothgezungter und rothgekrön- 
ter Löwe mit doppeltem Schweife. 
26. Wegen des Fürstenthums Paderborn und der Grasschaft 
Pormont. 
In die Länge getheilt: 
im ersten rothen Felde ein gemeines goldenes Kreuz (Paderborn); 
im zweiten silbernen Felde ein rothes Ankerkreuz (Pyrmont). 
27. Wegen des Fürstenthums Halberstadt. 
Von Silber und Roth in die Länge getheilt. 
28. Wegen des Fürstenthums Münster. 
Im blauen Felde ein goldener Querbalken. 
29. Wegen des Fürstenthums Minden. 
Im rothen Felde zwei in Form eines Andreaskreuzes gelegte silberne, 
mit den Bärten abwärts gekehrte goldene Schlüssel. 
30. Wegen des Fürstenthums Camin. 
Im rothen Felde ein silbernes Ankerkreuz. 
(Nr. 5803.) 31. We-
	        
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