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Das vorstehende Privilenium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligationen
eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staats nicht uͤbernommen wird, ist durch die
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem
Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 2. September 1864.
#. S) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen.
Obligation
des Bomster Kreises
Serie II.
Liur. . ... -
übr Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten beslätigten Kreistagsbeschlüsse vom
10. Dezember 1863. wegen Aufnahme einer Anleihe von 18,000 Thalern be-
kennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Bomster Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seirens des Glau-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von# Thalern
Preußisch Kurane, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Pro-
zent jahrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 48,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1865. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von Jahren aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent
jahrlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach
Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durd
as