Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 601 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Ortelsburger Kreises 
Litrr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
übber . Thaler . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Iimncfupons) empfängt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom .. ten .... . .. bis ..ten .. . ... und spaͤterhin die Zinsen 
der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vo bis 
mit (in Buchstaben) Thaler . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommu- 
nalkasse zu Ortelsburg. 
Ortelsburg, den ..ten . 18.. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im 
Ortelsburger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Jahrgang 1864. (Nr. 5950. 81 Pro-
	        
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