Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5954.) Allerhschster Erlaß nebst Tarif vom 20. September 1864., betreffend die für 
das Befahren des Klodnitz-Kanals, sowie für die Benutzung des Schiffs- 
bauplatzes und der Lagerplätze an demselben zu erhebende Abgabe. 
D. unter Abänderung der Sätze und einzelner Bestimmungen des Tarifes 
zur Entrichtung der Schiffahrts-, Platz= und Niederlagegelder am Klodnitz- 
Kanale vom 21. Dezember 1819. (Gesetz-Samml. von 1820. S. 29.) und 
der späteren zusätzlichen Vorschriften, namentlich der Erlasse vom 25. Februar 
1836. (Gesetz-Samml. S. 105.), vom 30. Mai 1840. (Gesetz-Samml. S. 130.) 
und der durch die Amtsblätter veröffentlichten Erlasse vom 18. Oktober 1848. 
und 26. Oktober 1857. von Ihnen aufgestellten, mit dem Berichte vom 9. d. M. 
Mir überreichten Tarif, nach welchem die Abgabe für das Befahren des Klod- 
nitz-Kanals, sowie für die Benutzung des Schiffsbauplatzes und der Lager- 
plätze an demselben zu erheben ist, sende Ich Ihnen, von Mir vollzogen, 
„anliegend zur weiteren Veranlassung zurück und beslimme zugleich, daß derselbe 
mit dem 1. November d. J. in Kraft treten soll. 
Dieser Erlaß ist nebst dem Tarife durch die Gesetz-Sammlung zu ver- 
öffenrlichen. 
Schloß Babelsberg, den 26. September 1804. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Tarif,
	        
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