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(Nr. 5813.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Abänderungen
des Statuts der Aktiengesellschaft der Aachener Spiegel-Manufaktur zu
Aachen. Vom 1. Februar 1864.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 25. Januar
1864. die von der Aktiengesellschaft der Aachener Spiegel-WManufaktur zu
Aachen in der Generalversammlung vom 30. Juni 1863. beschlossenen Abdunderungen
der unterm 22. Januar 1853. landesherrlich bestätigten Statuten
der Gesellschaft, wie solche in der notariellen Urkunde vom 30. November 1863.
als Statuten-Nachtrag enthalten sind, zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst der notariellen Verhandlung vom 30. November
1863. wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen
bekannt gemacht werden.
Berlin, den 1. Februar 1864.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Schede.
(Nr. 5814.) Allerböchster Erlaß vom 4. Februar 1864., betreffend die in Gemäßheit des
Gesetzes vom 24. September 1862. zum Bau einer Eisenbahn von Kohlfurt
und Görlitz über Lauban, Greiffenberg und Hirschberg nach Waldenburg,
sowie einer direkten Eisenbahn von Cüstrin nach Berlin aufzuneh--mende
Staatsanleihe von siebenzehn Millionen Thaler.
A.. Ihren Bericht vom 1. d. Mts. genehmige Ich, daß die Staatsanleihe
von siebenzehn Millionen Thaler, welche in Gemäßheir des Gesetzes vom
24. September 1862., betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kohlfurt und
Görlitz über Lauban, Greiffenberg und Hirschberg nach Waldenburg, sowie
einer direkten Eisenbahn von Cüstrin nach Berlin (Gesetz= Sammlang . 317.),
aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen uͤber Einhundert Thaler, zweihundert
Thaler, fünfhundert Thaler und Eintausend Thaler nach Maaßgabe des Bedarfs
ausgegeben und mit vier ein halb Prozent jahrlich am 1. April und
1. Oktober jeden Jahres verzinst, und daß von dem auf die vollständige Erôffnung
des Betriebes einer jeden der vorgenannten beiden Bahnen folgeden
(Nr. 813—5814) ahre