Full text : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

196

Oesterrtich

3.  d.  M.  erstaitet  Feldmarschall  v.  Heß  einen  neuen  Bericht  der  Finanze
commission  über  das  Kriegs=  und  Marinebudget,  der  sehr  kurz  gefaßt  ist:

„Der  Finanzcommission  ist  von  den  Vertretern  der  kais.  Regierung  mitgetheilt
worden,  daß  es  derselben  in  Erwägung  aller  Umstände  nicht  unmöglich
erscheine,  den  Staatsbedürfnissen  im  Finanzjahre  1865  zu  genügen,  wenn  für
das  Landheer  89,982,772  fl.  und  für  die  Kriegsmarine  7,150,800  fl.  osterr.
Währung  angesetzt  würden.  Dem  hohen  Hause  kann  die  Möglichkeit,  dem
öffentlichen  Schatz  eink  weitere  Erleichterung  zuzuwenden,  nur  willkeommen
sein,  und  dasselbe  dürfte  sich  in  keiner  Weise  berufsen  fühlen,  für  eine  höhere
Summe  einzustehen,  als  jene,  welche  von  der  kais.  Regterung  als  schlechthin
nethwendig  bezeichnet  worden“.

Der  Kriegsminister  erklärt,  daß  Se.  Maj.,  in  Würdigung  der
finanziellen  und  politischen  Lage  des  Staats,  die  Herabsetzung  der
Druppen  in  Italien  und  Dalmalien  auf  den  Friedensfuß  angeordnet
und  ihm  befohlen  habe,  mit  den  Ersparungen  „bis  an  die  Gränze
des  Möglichen“  zu  gehen.  Der  Commissionsantrag,  der  nunmehr
ganz  den  bisher  bekämpften  Beschlüssen  des  Abg.-Hauses  entspricht,
wird  ohne  Debatte  angenommen  und  auch  gleich  das  Finanzgesetz  in
zweiter  und  dritter  Lesung  angenommen.

7.  Juli.  Reichsrath:  Herrenhaus.  Graf  Leo  Thun  trägt  in  längerer

Rede  („Man  stehe  vor  dem  Dilemma:  entweder  auf  constitutionellem,
parlamentarischem  Wege  zu  Grunde  zu  gehen  oder  auf  anderem  Wege
die  Reitung  suchen  zu  müssen")  darauf  an,  das  am  6.  d.  M.  beschlossene
  Finanzgesetz  mit  folgender  Resolution  zu  begleiten:

„Das  Herrenhaus,  auerkennend,  daß  es  mit  Rücksicht  einerseits  auf  die
den  Staatsgläubigern  gegenüber  eingegangenen  Verpflichtungen  und  andererseits
  auf  den  für  alle  Zweige  der  Staatsverwaltung  durch  die  bestehenden
Eimichtungen  bedingten  Aufwand  unvermeidlich  ist,  in  den  Staatsvoranschlag
für  das  dereits  zur  Hälfte  abgelaufene  Jahr  die  Staatsausgaben  abermals
mit  einem  Betrage  einzustellen,  welcher  in  den  Einnahmen  seine  volle  Bedeckung
  nicht  findet,  sieht  sich  bemüßig!,  gleichzeitig  seine  Ueberzeugung  bezüglich
der  hiedurch  begründeren  Finanzlage  im  Nachstehenden  auszusprechen:  1)  Eine
Steigerung  der  Staatseinnahmen  über  den  gegenwärtig  veranschlagten
  Betrag  derselben  kann  im  Wege  der  Steuergesehekung.  nicht  mehr
bewirkt  werden;  die  Herstellung  des  Gleichgewichts  zwischen  Einnahmen  und
Ausgahen  ist  demnach  vor  allem  dadurch  beringt,  daß  die  jährlich  wiederkehrenden
  Ausgaben  mindestens  zu  dem  erwähnten  Betrage  der  Einnahmen
berabgemindert  werden.2)  Dieses  Ziel  kann  nicht  durch  bloße  Abstriche  an
den  Kosten  der  bestehenden  Einrichtungen  der  Berwaltung  und  des  Heerwesens
  erreicht  werden,  sondern  die  Erreichung  desselben  ist  von  der  Möglichkeit
  und  Durchführung  wesentlicher  Aenderungen  dieser
Einrichtungen  abhängig.  3)  Eine  fernere  Benützung  des  Credits  zur
Bedeckung  jährlich  wiederkehrender  Ausgaben  läßt  sich  nur  rechtsertigen,  wenn
sie  sich  als  das  Mittel  darstellt,  um  es  msglich  zu  machen,  daß  an  dem  angedeuteten
  Wege  das  Gleichgewicht  zwischen  Einnahme  und  Ausgabe  in  naher
Zukunft  noch  hergestellt  werde,  und  das  Herrenhaus  spricht  daher  die  Erwartung
  aus,  daß  die  Regierung  dem  Reichsrath  die  Zumuthung,  einem  den  an-Fkruteten
  Voraussetzungen  nicht  entsprechenden  Shntsvoanfelage  seine  Zuimmung

  zu  ertheilen,  nicht  mehr  machen  werde,  ohne  nachzuweisen,  ob  und
wie  der  erwähnten  V#  unforderung  entsprochen  werden  könne“.

Das  Haus  beschließt,  den  Antrag  vorerst  doch  an  eine  Siebner-Commission

  zu  weisen.